Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

impress media GmbH

Pahlblöken 15-17
24232 Schönkirchen

Verwaltungsanschrift:
Monforts Quartier 32, 41238 Mönchengladbach
Telefon: +49 (0)2161 29998-0
E-Mail: info@impress-media.de

Amtsgericht Kiel, HRB 23418 KI
USt-ID: DE409418512
Geschäftsführer: Torsten Glatz

Stand: 27. Oktober 2025

Hinweis: Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehungen der impress media GmbH mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich‑rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher werden nicht beliefert. Für bestimmte Leistungen (z. B. Datenverarbeitung) gelten ergänzende Vereinbarungen oder Auftragsverarbeitungsverträge (AVV/DPA).

§ 1 Geltungsbereich, Rangfolge, Vertragsparteien

  1. Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von impress, insbesondere für (i) die Vermittlung und Abwicklung von Druckaufträgen (Print), (ii) die Planung, den Einkauf, die Buchung und Optimierung von Social‑Media‑Reichweiten (Paid Social) und (iii) die Planung, den Einkauf, die Buchung und Optimierung von TV‑Reichweiten, einschließlich Addressable TV (ATV) und Connected‑TV‑Inventar (zusammen „Leistungen“).
  2. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, impress stimmt ihrer Geltung schriftlich zu. Dies gilt auch, wenn impress in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
  3. Nebenabreden, Zusicherungen und Änderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor.
  4. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) individuelle Leistungs-/Buchungsbestätigung inkl. Media‑Briefing, (2) SLA/Leistungsbeschreibung/Preisblatt, (3) diese AGB, (4) gesetzliche Vorschriften. Plattform‑/Sender‑AGB (z. B. Meta, Google, TikTok, LinkedIn, Vermarkter/Sender) gelten im Verhältnis zwischen Auftraggeber und jeweiligem Plattformanbieter/Vermarkter; sie werden durch diese AGB nicht ersetzt.

§ 2 Leistungsgegenstand und Rollenverständnis

  1. Print (Printmanagement & Produzent): impress beschafft und koordiniert Druckleistungen (z. B. Bogen‑/Rollenoffset, Digitaldruck, Verarbeitung, Lettershop, Logistik). impress kann im eigenen Namen auf fremde oder eigene Rechnung handeln (Kommissions- oder Eigengeschäft). Soweit Waren geliefert werden, gelten zusätzlich die besonderen Bestimmungen für Print (Teil B).
  2. Social Media: impress plant, bucht und optimiert Paid‑Social‑Kampagnen. Buchung kann (a) über impress‑Werbekonten auf Rechnung von impress mit Weiterbelastung, (b) über Werbekonten des Auftraggebers oder (c) über Konten von Partnern/Vermarktern erfolgen. Details ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.
  3. TV/ATV/CTV: impress plant, bucht und optimiert lineare TV‑Kampagnen, Addressable‑TV‑Schaltungen (z. B. Switch‑Ins, Spot‑Replacements) und CTV‑Inventar über Vermarkter/Sender/DSPs. Buchungen erfolgen nach deren Verfügbarkeiten, technischen und rechtlichen Spezifikationen.
  4. Beratung & Kreation: Auf Wunsch erbringt impress Beratungs‑, Konzeptions‑, Ad‑Operations‑, Tracking‑, Mess‑ und Reporting‑Leistungen sowie die Erstellung/Adaption von Werbemitteln (Creatives).

§ 3 Angebot, Vertragsschluss, Freigaben

  1. Angebote von impress sind – sofern nicht abweichend angegeben – 14 Kalendertage verbindlich. Verfügbarkeiten von Media‑Inventar sind stets freibleibend bis zur Buchungsbestätigung/Insertion Order (IO) des Vermarkters/der Plattform.
  2. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme (Bestellung/IO) oder durch Ausführung zustande. Bei sofortiger Lieferung/Buchung gilt die Rechnung/Buchungsbestätigung als Annahmeerklärung.
  3. Der Auftraggeber stellt alle für Planung, Produktion und Buchung erforderlichen Informationen, Daten und Materialien rechtzeitig und vollständig bereit. Von impress gelieferte Proofs/Korrekturabzüge/Trafficking‑Sheets/Flight‑Pläne/Targetings sind binnen 3 Werktagen zu prüfen und schriftlich freizugeben. Erfolgt keine Rückmeldung, gelten sie als freigegeben (Fiktion der Freigabe).
  4. Nach Freigabe veranlasste Änderungen/Stopps (Change Requests) gehen zulasten des Auftraggebers; daraus resultierende Kosten, Stornos, Mindestabnahmen (Commitments) und Maschinen‑/Schaltungsstillstände werden berechnet.

§ 4 Preise, Vergütung, Einkaufskonditionen

  1. Preise verstehen sich netto ab Werk/Leistungsort zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und ggf. Steuern/Abgaben (z. B. ePrivacy‑/DSGVO‑bedingte Messkosten). Fracht, Porto, Verpackung, Versicherung und Drittgebühren werden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich inkludiert.
  2. Media: Soweit nicht anders vereinbart, besteht die Vergütung aus (i) Media‑Netto‑Kosten (durchlaufende Posten) und (ii) Agenturvergütung (Fee) in Form einer Pauschale, eines Prozentsatzes vom Media‑Netto (z. B. 10–15 %) oder eines projektbezogenen Honorars. impress ist berechtigt, branchenübliche Einkaufsvergütungen/Boni/Skonti von Vermarktern/Plattformen zu vereinnahmen; sie werden nicht auf die Agenturvergütung angerechnet, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
  3. Print: Mehr‑/Minderlieferungen bis zu ±10 % der Auflage gelten als vertragsgemäß (bei Papiersonderanfertigungen bis 1.000 kg ±20 %, bis 2.000 kg ±15 %). Abgerechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
  4. impress kann bei außergewöhnlichen Vorleistungen, unsicheren Verfügbarkeiten oder Plattform‑Prepaid‑Erfordernissen Vorkasse bzw. Sicherheiten verlangen oder Buchungen erst nach Zahlungseingang auslösen.
  5. Bei Kostensteigerungen (Tarife, Material, Energie, Plattform‑CPMs/CPTs) nach Vertragsschluss ist impress berechtigt, Preise angemessen anzupassen, soweit nicht Festpreise vereinbart sind. Nachweise werden auf Verlangen vorgelegt.

§ 5 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

  1. Rechnungen sind sofort nach Zugang fällig, spätestens 10 Kalendertage netto ohne Abzug, sofern nichts anderes vereinbart ist. Skonto gilt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und nicht auf Dritt‑/Versandkosten.
  2. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an (§ 288 BGB). Weitergehende Schäden bleiben vorbehalten. Bei Verzug oder begründeten Zweifeln an der Bonität kann impress offene Leistungen zurückhalten, Vorkasse verlangen und weitere Buchungen stoppen.
  3. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.

§ 6 Liefer‑ und Leistungszeit, Verfügbarkeit

  1. Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Bei Media hängen Termine/Flights von Verfügbarkeiten der Vermarkter/Plattformen ab. Ein Fixgeschäft liegt nur bei ausdrücklicher Bezeichnung als „Fixtermin/Fixgeschäft“ vor.
  2. Teilleistungen und ‑lieferungen sind zumutbar und abrechnungsfähig.
  3. Fälle höherer Gewalt/Ereignisse außerhalb der Kontrolle von impress (z. B. Streik, Ausfall von Plattformen/Sendern, regulatorische Maßnahmen, Energie‑/Netzausfälle, Pandemien) verlängern Fristen um die Dauer der Störung zzgl. angemessener Anlaufzeit. § 313 BGB bleibt unberührt.

§ 7 Materialien, Daten, Werbemittel

  1. Vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien/Daten/Assets (inkl. Ad‑Konten, Pixel, Kataloge, Feeds) müssen technisch einwandfrei, vollständig und frei von Rechten Dritter sein. impress prüft sie nicht auf Vollständigkeit/Rechtskonformität.
  2. Der Auftraggeber ist für Inhalte verantwortlich (insb. Urheber‑, Marken‑, Wettbewerbs‑, Straf‑, Jugend‑ und Datenschutzrecht). Rassistische, pornografische, beleidigende oder sonst rechtswidrige Inhalte werden nicht geschaltet.
  3. Für Social/TV gelten die Spezifikationen der Plattformen/Vermarkter (Formate, Volumen, Dauer, Lautheit, File‑Standards, Brand‑Safety‑Kriterien, Werberichtlinien). Nichtkonforme Assets können abgelehnt werden; entstehende Kosten trägt der Auftraggeber.
  4. Tracking/Measurement (z. B. Pixel, SDKs, Server‑to‑Server) erfolgt nach gesonderter Abstimmung. Der Auftraggeber stellt erforderliche Freigaben/CMP‑Signale/Consent (TCF‑Strings etc.) bereit.

§ 8 Reporting, KPIs, Abweichungen, Make‑Goods

  1. Soweit vereinbart, erhält der Auftraggeber Reports (z. B. Spend, Impressions, GRP, TKP/CPT, VTR, CTR). Datenquellen sind – je nach Set‑up – Plattform‑UIs, Vermarkterreports, Adserver, MMP, Panel‑/Forschungsdaten. Abweichungen zwischen Quellen sind möglich.
  2. TV/ATV: Sofern GRP/Reach‑Ziele vereinbart wurden, gelten branchenübliche Toleranzen von ±10 % als vertragsgemäß. Bei Unterlieferung bemüht sich impress um Make‑Goods (Nachschaltungen) im angemessenen Rahmen; weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit nicht ausdrücklich garantiert.
  3. Social: Zielwerte (KPIs) sind – sofern nicht schriftlich garantiert – Plan‑ und Optimierungswerte. Plattformseitige Ablehnungen, Lernphasen, Auktionseffekte, Frequency Caps und Budget‑Limits können Ergebnisse beeinflussen.

§ 9 Mängel, Reklamation, Gewährleistung (allgemein)

  1. Der Auftraggeber hat Leistungen/Lieferungen unverzüglich zu prüfen und Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen (§ 377 HGB). Nicht offensichtliche Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich zu rügen.
  2. Bei berechtigten Mängeln leistet impress nach Wahl Nacherfüllung (Nachbesserung/Ersatzlieferung) innerhalb angemessener Frist. Scheitert die Nacherfüllung, kann der Auftraggeber mindern oder – bei nicht nur unerheblichem Mangel – vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz richtet sich nach § 11.
  3. Gewährleistungsansprüche verjähren 12 Monate ab Gefahrübergang, außer bei arglistigem Verschweigen, Garantie, Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit sowie nach ProdHaftG.
  4. Beanstandete Print- und Werbemittel werden nach den Regularien des Bundesverbandes Druck und Medien bewertet.

§ 10 Rechte Dritter, Freistellung, Plattformregeln

  1. Der Auftraggeber garantiert, dass seine Inhalte/Materialien keine Rechte Dritter verletzen und rechtmäßig sind. Er stellt impress von allen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei.
  2. Für fremde Inhalte, zu denen impress lediglich Zugang vermittelt (z. B. Plattform‑Schaltungen), haftet impress nicht. impress ist berechtigt, unzulässige Inhalte zu sperren/abzulehnen.
  3. Plattform‑/Senderentscheidungen (Ablehnungen, Sperren, Kontosanktionen) liegen außerhalb der Kontrolle von impress. Dies begründet keine Mängelansprüche gegenüber impress.

§ 11 Haftung

  1. impress haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt; Höchstgrenze je Schadensfall: 100 % der Netto‑Auftragsvergütung des betroffenen Einzelauftrags, maximal EUR 100.000. Für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden wird – außer in § 11 Abs. 1 genannten Fällen – nicht gehaftet.
  3. Die Haftungsbegrenzungen gelten auch für Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von impress.

§ 12 Datenschutz, Datennutzung, Informationssicherheit

  1. Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzgesetze, insb. DSGVO und BDSG. Soweit impress personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vorab einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA).
  2. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Rechtsgrundlagen (z. B. Einwilligungen, berechtigte Interessen) für Tracking‑/Targeting‑Maßnahmen (u. a. Cookies, Mobile‑IDs, Haushalts‑/Geräte‑IDs). Er stellt impress die erforderlichen Consent‑Signale (TCF) bereit.
  3. impress darf Kampagnendaten in anonymisierter/aggregierter Form zu Benchmarking, Forecasting, Qualitätssicherung und Produktentwicklung nutzen. Personenbeziehbarkeit wird ausgeschlossen.
  4. impress implementiert angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zur Sicherung von Daten und Systemen nach dem Stand der Technik.

§ 13 Vertraulichkeit, Referenzen

  1. Beide Parteien behandeln nicht offenkundige geschäftliche/technische Informationen vertraulich. Die Pflicht gilt zeitlich unbefristet.
  2. impress darf den Auftraggeber nach dessen schriftlicher Zustimmung als Referenz benennen (Logo/Case), sofern keine Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.

§ 14 Eigentumsvorbehalt (bei Warenlieferungen)

  1. Bei Lieferung körperlicher Waren (Printprodukte) bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von impress (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Verarbeitung/Vermischung erfolgt für impress. Vorausabtretung von Forderungen aus Weiterveräußerung gilt als vereinbart.

§ 15 Besonderer Teil B – Print (Ergänzungen)

  1. Materialbeistellung: Vom Auftraggeber beigestellte Materialien sind frei Haus in einwandfreiem Zustand zu liefern; das Verarbeitungsrisiko trägt der Auftraggeber. Offensichtlich ungeeignetes Material darf impress ablehnen. Abfälle aus Beschnitt/Stanzungen gehen in das Eigentum von impress über.
  2. Vorarbeiten (Skizzen, Entwürfe, Probedrucke, Datenanpassungen) werden gesondert berechnet. Korrekturabzüge/Formplots/Andrucke sind vom Auftraggeber innerhalb 7 Kalendertagen zu prüfen und druckreif freizugeben; andernfalls gilt die Genehmigungsfiktion.
  3. Toleranzen/Farben: Handelsübliche Abweichungen (Maß, Gewicht, Farbe gemäß ProzessStandard Offset) sind zulässig. Simulationsdrucke (z. B. Laserdruck, Digital‑Proof) sind nicht farbverbindlich.
  4. Versand/Gefahrübergang: Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers ab Übergabe an Transporteur oder Bereitstellung zur Abholung. Auf Wunsch wird die Sendung auf Kosten des Auftraggebers versichert.
  5. Periodische Arbeiten: Laufende/Periodika‑Aufträge sind mit Frist von 6 Monaten zum Quartalsende kündbar.

§ 16 Besonderer Teil C – Media (Social, TV/ATV/CTV)

  1. Buchung & Durchführung: Maßgeblich sind Insertion Orders/Plattform‑Buchungen. impress ist berechtigt, Buchungen zur Optimierung innerhalb freigegebener Budgets/Ziele anzupassen (Budget‑Shifts, Bids, Placements), sofern keine wesentlichen Zielabweichungen entstehen.
  2. Ad‑Konten & Zugänge: Eigentum an Werbekonten richtet sich nach Kontoinhaber. Bei Nutzung von impress‑Konten besteht kein Herausgabeanspruch auf das Konto selbst; impress gewährt exportfähige Daten/Reports im marktüblichen Rahmen. Etwaige von Plattformen erhobene Kontopakete/Fees trägt der Auftraggeber.
  3. Brand Safety/Fraud: impress setzt marktübliche Maßnahmen (Blocklists/Allowlists, IVT‑Filter, Viewability‑Tools) ein, sofern vereinbart. Eine vollständige Betrugsfreiheit kann nicht garantiert werden. Erstattungen von Plattformen/Vermarktern werden nach Abzug externer Kosten weitergegeben.
  4. Messung/Attribution: Ohne gesonderte Vereinbarung gelten Plattform‑Metriken. Einsatz von Adservern/MMPs/Drittmessdiensten bedarf der Freigabe und kann Mehrkosten verursachen.
  5. Storno/Stopps: Plattform‑/Sender‑Stornoregeln sind verbindlich. Nicht stornierbare Kontingente/Commitments werden voll berechnet. Bei kurzfristigen Stopps können Kill Fees/Restlaufkosten anfallen.
  6. Rechtliche Anforderungen: Kennzeichnungspflichten (Werbung/Schleichwerbung/Health‑Claims), lizenzrechtliche Vorgaben (z. B. Musikrechte) und ggf. Werbeverbote in regulierten Branchen liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.

§ 17 Abtretung, Subunternehmer

  1. impress ist berechtigt, Forderungen abzutreten und sich zur Leistungserbringung geeigneter Subunternehmer zu bedienen. Hierdurch bleiben Verantwortlichkeiten unberührt.

§ 18 Laufzeit, Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen

  1. Bei Rahmen-/Retainerverträgen gilt, sofern nicht anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag um jeweils 12 Monate.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 19 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von impress. impress ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Anhang 1: Technische Spezifikationen & SLAs (Auszug)

  • Freigabezeiten: Proof/Trafficking/Flight‑Plan binnen 3 WT; Genehmigungsfiktion bei Fristablauf.
  • Kreativ‑Spezifikationen (Beispiele): Meta/TikTok/LinkedIn/YT gemäß jeweiliger Plattform‑Guides; TV/ATV gemäß Vermarkter‑Specs (Dateiformate, Lautheitsnorm EBU R128, Max. Bitrate, Clearcast/ARBIS falls erforderlich).
  • Daten & Tracking: Übergabe von UTM‑Standards, Pixel/SDK‑Implementierung, S2S‑Events; Consent‑Management (TCF 2.x) durch Auftraggeber.
  • Reporting‑Frequenz: wöchentlich (Kurzreport), monatlich (Detailreport); auf Wunsch Quartals‑Review.

Anhang 2: Druckspezifische Toleranzen (Auszug)

  • Auflagen‑Toleranz: ±10 % (Sonderpapiere bis 1.000 kg ±20 %, bis 2.000 kg ±15 %).
  • Farb‑Toleranz: gemäß ProzessStandard Offset; Proofs nicht farbverbindlich, sofern nicht zertifizierter Contract‑Proof.